BGH Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 276/23

Zu dem in den Vorschriften zur Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb und zur Eigenbedarfskündigung verwendeten Begriff der Familienangehörigen – hier: Cousins

BGH Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 276/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Cousins nicht als Familienangehörige im Sinne der Ausnahmen von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb und der Eigenbedarfskündigung gelten. Demnach greift die Kündigungsbeschränkung nicht, wenn Vermieter und Mieter Cousins sind. Der Begriff „Familie“ umfasst laut dem Urteil nur Personen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen haben. Eine enge persönliche Bindung zwischen Vermieter und Mieter reicht nicht aus, um die Privilegierung von Familienangehörigen zu rechtfertigen. Die Entscheidung basiert auf der typisierenden Betrachtungsweise des Gesetzgebers. In dem konkreten Fall wurde die Klage abgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts wiederhergestellt.