Scheidungen und Erbfälle stellen Mandanten oft vor dieselbe Herausforderung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung? Genau hier liegt einer meiner Schwerpunkte als Rechtsanwältin für Immobilienrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Ich unterstütze Sie gerade dann, wenn im Rahmen einer Scheidung oder einer Erbengemeinschaft Immobilien auseinanderzusetzen sind. Diese Situation stellen die Familien erfahrungsgemäß unter besondere Herausforderungen. Dabei ist mein Ansatz klar:

Gemeinsam mit Ihnen suche ich immer zuerst eine einvernehmliche und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Gleichzeitig vertrete ich Sie, wann immer es nötig wird, konsequent erforderliche und klare Schritte einzuleiten (etwa die Eröffnung einer Teilungsversteigerung), um beispielsweise eine festgefahrene Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen oder um eine gemeinsame Immobilie der Eheleute verwerten zu können oder eine eheliche Vermögensgemeinschaft zu beenden.
Meine Leistungen umfassen insbesondere:
- Scheidung, insbesondere mit gemeinsamer Immobilie
- Erbauseinandersetzung und Beratung bei Immobilien der Erbengemeinschaft
- Entwicklung einvernehmlicher Lösungen zu Übertragung, Auszahlung oder Verkauf
- Teilungsversteigerungen
